Verpflichtenden Selbsttests an Schulen ab 26.04.2021

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Verpflichtende Selbsttestung ab dem 26.04. zweimal wöchentlich (Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag)
Die Selbsttests in der Schule haben den Zweck, die Sicherheit für die Schulgemeinschaft durch frühzeitig erkannte Infektionen weiter zu erhöhen. Natürlich gelten auch weiterhin die bisher bewährten Hygienemaßnahmen auf dem Schulweg und in der Schule.

Weitere Informationen zur Umsetzung des aktuellen Infektionsschutzgesetzes werden auf den Web-Seiten des Bildungsministeriums aktualisiert.

Im folgenden Video wird der Testablauf erklärt:

  • Die Probenentnahme erfolgt nur im vorderen Nasenbereich (2 cm)!

  • Kein tiefes Bohren in der Nase!

  • Kein Rachenabstrich!

Jens Dötsch